Speichern verboten...zumindest fürs Erste
„Nicht verhältnismäßig, nicht transparent und missbrauchsanfällig“. Mit diesen deutlichen Worten erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das der Regierung seit 2008 eine Rechtsgrundlage für das Anlegen einer Datensammlung geliefert hatte, für verfassungswidrig und daher für nichtig.
Die Richter stellten jedoch gleichzeitig klar, dass die Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die Auskünfte über den Standort oder den Zeitraum geben, grundsätzlich nicht von vornherein einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen.
Vielmehr wirft Karlsruhe dem Justizministerium von 2008 unter der damaligen Leitung von Brigitte Zypries (SPD) vor, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung damals nicht richtig ausgearbeitet zu haben, so dass die Datensicherung nun Lücken aufweist, durch die das Telekommunikationsgeheimnis nicht mehr gewahrt werden kann. Folge: Die gesammelten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Kaum ist die Entscheidung draußen, sind sich Union und FDF auch schon wieder einig, dass sie sich nicht nur in Sachen Sozialpolitik und Steuersenkung, sondern auch im Umgang mit dem Karlsruher Urteil uneinig sind. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert bereits kurze Zeit nach dem Urteil ein „rasches Handeln“ und drängt auf das Vorlegen einer neuen Gesetzesvorlage durch die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Die Forderung des Innenministers ist nachvollziehbar. Immerhin hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch Konsequenzen für die innere Sicherheit. Denn unter den gespeicherten Daten befinden sich auch Informationen, die der Polizei bei ihrer täglichen Aufklärungsarbeit helfen.
Durch die Datenlöschung würde diese Arbeit jetzt erheblich erschwert werden. Nach Ansicht de Maizières ein Grund mehr mit einer schnellen und rechtlich einwandfreien Neuregelung wieder Daten für die Strafverfolgungsbehörden zu sichern.
Doch trotz Drängen der Union möchte Leutheusser-Schnarrenberger „nichts übers Knie brechen“, sondern anscheinend lieber erst einmal abwarten und schauen, wie sich Brüssel entscheidet. Denn zur Zeit wird die entsprechende EU-Richtlinie, auf die sich das deutsche verfassungswidrige Gesetz von 2008 begründet, ebenfalls einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Es sind keine Kommentare vorhanden. Erstell den ersten!